Der langersehnte Familienurlaub steht an und die Vorfreude ist groß. Doch während Sie sich auf ein paar ruhige Tage freuen, wird ihr Kind plötzlich und unerwartet krank. Was ist nun zu tun? Ist ihr Kind in diesem Falle krankenversichert, auch im Ausland?
Erste Hilfe durch Reiseapotheke
Nicht jede Erkrankung muss sofort von einem Arzt untersucht werden. Aus dem Alltag kennen Eltern beispielsweise bereits den Umgang mit einer einfachen Erkältung oder Fieber sowie ein aufgeschlagenes Knie nach einem Sturz. Hier reicht die Behandlung mithilfe der Reiseapotheke.
Folgende Dinge sollten Sie deshalb immer mit einpacken:
- Husten- und Fiebersaft
- Halstabletten
- Fieberthermometer
- Nasentropfen bzw. –spray
- Bauchweh-Tropfen oder –Tabletten
- Spezielle Kinderreiseapotheke mit Bunden Pflastern, Wundsalbe, etc.
Hilft die Notfall-Reiseapotheke nicht, sollten Sie unbedingt mit dem Kind den Arzt aufsuchen. Hierfür sollten Sie folgende Daten bereithalten:
- Krankenversicherungskarte und die Telefonnummer der Krankenkasse
- ggf. Kontaktdaten einer Auslandsreisekrankenversicherung
- Notruf-Nummer des Urlaubslandes, ggf. Kontaktdaten von Ärzten in Urlaufsortnähe
- Außerhalb der EU: Telefonnummer der Deutschen Botschaft
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Wird ein Arztbesuch notwendig, ist es ratsam zuerst die eigene Krankenkasse zu kontaktieren. Vorausgesetzt dies ist noch möglich. Am Telefon werden Ihnen alle weiteren Schritte erläutert und worauf bei der Auswahl des Arztes geachtet werden muss. Die Kosten für weniger aufwendige Behandlungen müssen Eltern in der Regel vorstrecken. Bekommen diese von der Krankenversicherung jedoch zurückerstattet.
Innerhalb der EU genügt üblicherweise die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten, wenn die Behandlung von einem öffentlichen Gesundheitsversorger vorgenommen wird. Private Praxen und Privatkliniken entfällt die Erstattung häufig, sobald keine Auslandsreisekrankenversicherung vorliegt.
Außerhalb der EU kooperieren manche Länder mit den deutschen Krankenversicherungen. Da dies selten der Fall ist, lohnt sich hier der Abschluss einer Zusatzversicherung für Auslandsreisen, damit die Behandlungskosten nicht selbst übernommen werden müssen.
Private Krankenversicherung
Manche Eltern müssen oder lassen freiwillig ihr Kind privatversichern. Wird das Kind nun krank, verhält es sich ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Private Krankenversicherung leistet Europaweit genauso wie in Deutschland selbst, so der Experte für Kinder-Krankenversicherungen. Dies bedeutet die Kosten für eine Behandlung wird übernommen. Damit wird den Eltern die Sorge genommen, falls sich der Nachwuchs doch einmal verletzt oder plötzlich erkrankt.
Außerhalb von Europa schließen die meisten privaten Krankenversicherungen einen Auslandsreiseschutz für mindestens 30 Tage, also knapp einen Monat, mit ein. Sollten Sie sich länger außerhalb der EU Aufhalten, ist es sinnvoll eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Kostenübernahme abzuschließen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)