Wohin mit einem Unfallauto?

Wer in einen Unfall verwickelt wurde, steht in der Regel vor einigen Problemen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Pkw einen sehr großen Schaden erlitten hat. Es kann nämlich vorkommen, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Gerade jene Fahrzeuge, die schon einige Jahre im Verkehr genutzt werden, sollten nicht mehr repariert werden. Warum? Weil der Restwert des Autos die möglichen Kosten der Reparatur unterschreiten würde. In einem solchen Fall macht es mehr Sinn, den Pkw abzustoßen. Spezialisierte Unternehmen bestreiten Ihr Tagesgeschäft in der Kategorie: Ankauf Unfallwagen.

Das Problem mit dem TÜV

In Deutschland werden im Vergleich ganz besonders hohe Ansprüche an die Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen gestellt. Etliche Rechtsvorschriften müssen stets erfüllt sein, damit ein Auto die Betriebserlaubnis erhalten kann. Dabei ist die regelmäßige Überprüfung durch den TÜV nicht nur für Liebhaber von Oldtimern ein Problem. Auch Unfallwagen haben es naturgemäß schwer, den Test zu überstehen. Selbst für den Laien ist es in vielen Fällen ohne Weiteres ersichtlich, wenn ein Pkw nicht mehr durch den TÜV kommt. Neben der Verschrottung gibt es jedoch noch einen weiteren Weg, aus dem verunfallten Wagen Wert zu ziehen.

Warum macht ein Verkauf Sinn?

Wer sich nicht auskennt, der fragt sich, warum Unfallautos überhaupt gekauft werden. Warum können Händler Preise zahlen, die oberhalb des Schrottwertes liegen? Ganz einfach: Die Fahrzeuge werden in Drittländer exportiert. Nicht überall müssen Autos durch den TÜV. Darüber hinaus ist die Aufbereitung von Pkw in anderen Ländern oft wesentlich günstiger. Dies liegt an den wesentlich niedrigeren Kosten für Personal. Zudem werden oftmals auch wesentlich geringere Ansprüche an die Fahrsicherheit gestellt. Darüber hinaus steht in vielen Ländern die Funktionalität über der Ästhetik. Beulen und Kratzer spielen keine Rolle, wenn es darum geht, das Auto gewinnbringend zu verkaufen. Im Übrigen muss man sich keine Sorgen machen, ein finanzielles Risiko einzugehen. Beim Verkauf an den Spezialhändler besteht keine Garantie- oder Gewährleistungspflicht!

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Schreibe einen Kommentar